AGB zum Vermietungsvertrag Villa Zesch UG (haftungsbeschränkt),
Zum Campingplatz 8, 15806 Zossen

  • 1 Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienobjekten zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

  • 2 Beherbergungsvertrag

(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn Gast und Anbieter schriftlich vertraglich zugestimmt haben.

(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(3) Der Gast ist verpflichtet, die vertraglichen Vereinbarungen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Vereinbarung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen als vereinbart.

  • 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Ferienobjekt bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienobjekt entspricht dem Ausstattungsstandard eines gehobenen Mietobjekts für die Ferienvermietung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung.

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung des Ferienobjekts und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters die vertraglich vereinbart wurden zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die das Ferienobjekt belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Als Bemessungsgrundlage dienen die genutzten Übernachtungsbetten vom Gast.

(5) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienobjekts vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen sind im vorab an den Anbieter laut den vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen und Terminen zu leisten.

(6) Der Anbieter behält sich vor, von dem Gast vor der Anreise eine angemessene Vorauszahlung auf den für die Überlassung des Ferienobjekts vereinbarten Preis sowie die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese wie vertraglich vereinbart zu leisten. Wird die Zahlung nicht nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist von 3 Tagen geleistet, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.

(7) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

(8) Der Anbieter ist berechtigt alle aufgelaufenen zusätzlichen Kosten direkt mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen. Der Gast stimmt zu, dass festgestellte Schäden direkt mit der hinterlegten Kaution vom Anbieter verrechnet werden dürfen. Bei nicht ausreichender Deckungssumme verpflichtet sich der Gast innerhalb von 14 Tagen offene Beträge auf die vom Anbieter im Mietvertrag kommunizierte Bankverbindung anzuweisen.

  • 4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast hat das ihm überlassene Ferienobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt insbesondere die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Die Lautstärke im Aussenbereich ist sowohl tagsüber als auch ab 22h auf die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen anzupassen. Im Fall einer rechtmäßig festgestellten Anzeige wegen Lärmbelästigung akzeptiert der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von 1000€.

(2) Für die Dauer der Überlassung des Ferienobjekts ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Ferienobjekts Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Anbieter berechtigt eine Energiepauschale von 200€ zu erheben und mit der Kaution zu verrechnen.

(3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in dem Ferienobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von 200,00 € (netto) in Rechnung stellen, sowie einen Übernachtungspreis in Höhe des vereinbarten Übernachtungspreis je Person je Haustier in Rechnung stellen.

(4) In dem Ferienobjekt gilt ein allgemeines Rauchverbot. Das Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet. Reste von Tabakwaren sind in vorerst in vorhandenen Aschenbechern zu entsorgen und nach Erkaltung in den entsprechenden Mülltonnen zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 500,00 € (netto) in Rechnung stellen.

(5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss der Mietvereinbarung unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

(6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in dem Ferienobjekt nur nach Absprache gestattet. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. Angebrachte Dekoration hat zum
Zeitpunkt der Beendigung des Mietvertrags vollständig entfernt zu sein. Zusätzliche Aufräumarbeiten,
die nach Beendigung des Mietverhältnisses entstehen, können vom Anbieter mit einer Reinigungspauschale von 200€ (netto) für jede angefangene Stunde dem Gast in Rechnung gestellt werden.

(7) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu dem Ferienobjekt, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts
vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

(8) Der Gast stimmt einer persönlichen Übergabe mit Kontrollgang durch das Ferienobjekt bei Anreise zu. Eine fortlaufende Protokollierung erfolgt nicht. Sollte der Anbieter nach Abreise Schäden im Ferienobjekt feststellen, so liegt die Beweislast beim Gast innerhalb von 14 Tagen nachzuweisen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist. Andernfalls erkennt der Gast den Schaden an. Der Anbieter ist berechtigt den Schaden durch eine qualifizierte Fachfirma im Anschluss beseitigen zu lassen und die entstandenen Kosten dem Gast in Rechnung zu stellen. Der Anbieter wird als Nachweis über die entstandenen Kosten eine Kopie der Rechnung für die Beseitigung des Schadens der Kostenausgleichsrechnung vom Gast als Anhang beilegen.

(9) Die Untervermietung und das Ausrichten von kostenpflichtigen Veranstaltungen ist strengsten untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung  wird eine Strafzahlung festgesetzt die gerichtlich ermittelt wird mindestens jedoch in Höhe 10.000€. Das Ausrichten von privaten Feierlichkeiten (Geburtstag, Hochzeiten, Seminare, Einschulungen und ähnliche) ist nach vorheriger Absprache und schriftlicher vertraglicher Vereinbarung nach den gesetzlichen Bestimmungen dagegen erlaubt.

(10) Der Gast bestätigt mit der Unterschrift zum Mietvertrag eine gültige Haftpflichtversicherung auf seinen Namen im Voraus abgeschlossen zu haben und verpflichtet sich bei etwaigen Schäden diese seiner Versicherung anzuzeigen und eine Kopie der Anzeige an den Vermieter per Email zu übermitteln. Im Fall, dass der Gast eine private Feier ausrichtet, verpflichtet er sich, dass der Nebenmieter ebenfalls eine gültige Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Anmietung abgeschlossen hat. Der Anbieter ist berechtigt bei Nichtvorlage der Haftpflichtversicherung, die Zustimmung zur Ausrichtung einer privaten Feierlichkeit zu untersagen, ohne dass eine Minderung des Mietzins für den Anbieter daraus resultiert.

(11) Der Gast achtet auf ein sachgemäße Mülltrennung nach den örtlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorschriften. Ferner ist dem Gast nur die Entsorgung von handelsüblichem Toilettenpapier in den Toiletten gestattet. Unsachgemäße Entsorgung von z.B. Tampons, die zum Ausfall der Pumpe der Hebeanlage führen werden mit 200€ pro Reinigungsvorgang mit der Kaution verrechnet.

  • 5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen. Sind keine Bedingungen vereinbart, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.

(3) Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienobjekt hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienobjekts sowie die eingesparten Aufwendungen nicht anzurechnen.

(4) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 200,00 € (netto) verlangen.

(5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Der Gast hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietzahlung ausser im Fall höherer Gewalt.

(7) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen
Bezahlung des Mietpreis hat der Anbieter jederzeit das einseitige Kündigungsrecht, ohne dass der Mieter daraus Schadensansprüche geltend machen kann.

  • 6 Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(3) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienobjekt und/oder am Inventar des Ferienobjekts (Aussenanlagen eingeschlossen) schuldhaft verursacht hat/haben. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(4) Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Monat, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

(5) Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Leib und Leben, da es sich um ein Naturgrundstück mit ungesicherter Uferlinie handelt.

(6) Der Mieter verzichtet auf der kompletten Liegenschaft auf den Gebrauch des zur Verfügung gestellten Leitungswassers als Trinkwasser. Sollte er dennoch das Wasser als Trinkwasser verwenden, verzichtet der Mieter auf jedweden Schadensanspruch, der aus ggf. verunreinigtem Wasser entstandenen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden.

(7) Es gelten die gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen für das Bundesland Brandenburg sowohl für den Aussenbereich als auch für die Innenräume. Polizeilich dokumentierte Zuwiderhandlungen führen zu einer Strafzahlung in Höhe der geleisteten Kautionszahlung.

(8) Notdiensteinsätze, die der Mieter zu verschulden hat z.B. bei Ausfall der Pumpe der Hebeanlage durch unsachgemäße Entsorgung von Materialien über die Toiletten oder Sabotage der Alarmanlage oder Schlüsseldienst werden mit 200€ pro Einsatz berechnet.

  • 7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Das Ferienobjekt steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter schriftlich vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter schriftlich vereinbart wurde.

(2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, ist der Vermieter berechtigt eine angemessene Anfahrtspauschale zu berechnen, die im Voraus schriftlich mit dem Gast kommuniziert und vereinbart wurde mindestens jedoch in Höhe von 100€. Eine zusätzliche Anfahrtspauschale in Höhe von 100€ kann vom Anbieter ebenfalls erhoben werden, wenn der Gast sich um mehr als 60 Minuten bei der Anreise verspätet.

(3) Der Gast sowie alle Mitbewohner sind verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

(4) Der Anbieter wird vor Anreise die Entrichtung einer Kaution laut Mietvertrag verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel spätestens 14 Tage nach Abreise, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienobjekt keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist auf das vom Gast angegebene Konto zurück. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an dem Ferienobjekt und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB) andernfalls ist der Anbieter berechtigt die Kaution bis zum Zeitpunkt der Klärung der Schadensregulierung einzubehalten. Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt die Kaution im Fall eines festgestellten Schadens mit der Kaution zu verrechnen.

(5) Am Abreisetag hat der Gast das Ferienobjekt bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienobjekts hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 a) 200,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 12.00 Uhr; 
b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 12.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden und die Abnahme vom Anbieter erfolgen konnte. Hierzu ist
der Gast verpflichtet, wenn dies mit dem Anbieter zuvor nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. Bei vorzeitiger Räumung und Nichtanwesenheit bei der Übergabe stimmt der Gast den vom Anbieter festgestellten Mängeln stillschweigend zu. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.

(7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

(8) Der Gast hat das Ferienobjekt am Tag der Abreise im aufgeräumten Zustand besenrein zu und aufgeräumt zu übergeben. Es gelten die Bedingungen der Hausordnung. Etwaige Aufräumarbeiten, die nachträglich seitens des Anbieters stattfinden werden mit 100€ je angefangene Stunde berechnet.

  • 8 Datenschutz

Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

Das Grundstück ist zu Sicherheitszwecken im Aussenbereich im Einfahrtsbereich zur Strassenseite kameraüberwacht. Die Aufzeichnungen werden vom Vermieter gesichert für 1 Monat nach Abreise gespeichert und dann gelöscht.

  • 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Zossen/OT Zesch am See, Deutschland. Gerichtsstand für Mietrecht ist Berlin. Allgemeiner Gerichtsstand ist Berlin.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Diese Allgemeinen Gastaufnahmebedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen.

(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine
Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand, 1.9.2022